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Teilnahmebedingungen (aktualisierte Fassung v. 12.10.20)

 

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalterin

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an dem Wettbewerb „Digital Leaders in Art Awards“ (nachfolgend kurz: „DLAA“). 

 

Veranstalterin ist die 

 

ARTE Generali GmbH
Adenauerring 7
81737 München

E-Mail: arte@generali.de
Webseite: artegenerali.com 

 

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind Galerien, Privatmuseen und Kulturstiftungen, die in Deutschland ihren Sitz haben (nachfolgend kurz „Institution“). Galerie, Privatmuseum und Kulturstiftung bilden jeweils eine Kategorie. 

2.2 Teilnahmeberechtigt sind auch Künstler(inne)n, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. 

2.3 Institutionen und Künstler(innen) werden auch „Teilnehmer“ genannt. Eine Teilnahme setzt voraus, dass die für eine Institution vertretungsberechtigten Personen sowie die Künstler(innen) das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.4 Institution und Künstler(inne)n können nur zusammen als Team unter einem gemeinsamen Teamnamen an den DLAA teilnehmen. Dafür ist erforderlich, dass die Institution bei der Registrierung einen Teamnamen angibt, unter dem sich im Anschluss die Künstler(innen) für eine Teilnahme registrieren können. Der Teamname muss die in Ziffer 9 genannten Anforderungen erfüllen. Jede Institution und jede(r) Künstler(in) muss sich jeweils gesondert registrieren. Die Institution benennt die Anzahl der teilnehmenden Künstler(innen). Es können maximal 3 Künstler(innen) zusammen mit einer Institution in einem Team teilnehmen. 

2.5 Ausgenommen von einer Teilnahme sind Mitarbeiter(innen) der ARTE Generali GmbH, der gesamten Generali-Gruppe sowie Mitarbeiter(innen) von Kooperationspartnern, die mit der Durchführung oder Abwicklung der DLLA beschäftigt sind oder waren und deren Angehörige i.S.v. § 15 Abgabenordnung (AO) sowie die Jury-Mitglieder. Die "Generali-Gruppe" umfasst alle im Geschäftsbericht der Assicurazioni Generali S.p.A. aufgeführten Gesellschaften („subsidiaries consolidated line by line“ und/oder „non-consolidated subsidiaries and associated companies“). Der Geschäftsbericht der Assicurazioni Generali S.p.A. ist abrufbar auf deren Homepage unter www.generali.com."

 

3. Anforderungen an die Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen folgende Bedingungen erfüllen:

3.1 Die Institution beschäftigt insgesamt bis zu 10 festangestellte oder freie Mitarbeiter(innen).

3.2 Die Institution ist im Besitz einer Kunstsammlung, die mindestens 10 Kunstwerke enthält, und / oder eines Ausstellungsraumes mit einer Mindestfläche von 20 qm.

3.4 Die mit der Institution im Team teilnehmenden Künstler(innen) wurden während der letzten fünf Jahre von der Institution in mindestens einer Ausstellung, in einem Messeauftritt oder in einem Katalog präsentiert. 

3.5 Es ist pro Institution und pro Künstler(innen) nur eine Teilnahme in einem Team zulässig. Zugelassen ist die Einreichung von nur einem Konzept je teilnehmendem Team. Es können maximal 3 Künstler(innen) zusammen mit einer Institution in einem Team teilnehmen. 

 

4. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung

Eine Teilnahme ist erst möglich, wenn das Registrierungsformular von allen Teilnehmern eines Teams jeweils gesondert vollständig ausgefüllt, diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise akzeptiert und ein im Anschluss von der Veranstalterin zur Verfügung gestelltes PDF-Formular, das die im Registrierungsformular angegeben personenbezogenen Daten enthält, ausgedruckt und von jedem Teilnehmer eines Teams jeweils gesondert unterschrieben auf dem Postweg an die Veranstalterin geschickt wird. 

 

5. Ablauf des Wettbewerbs und Beschreibung eines Konzepts

Der Ablauf des Wettbewerbs gestaltet sich in drei Phasen:

 

5.1 Phase 1: Registrierung und Beschreibung eines Konzepts

5.1.1 Für eine Teilnahme an den DLAA ist eine Registrierung über ein Webformular auf der Webseite der Veranstalterin unter http://www.artegenerali.com erforderlich. Die Registrierung erfolgt durch die Angabe näher bestimmter personenbezogener Daten (siehe dazu die Hinweise zum Datenschutz unter Ziffer 1).

5.1.2 Nach Registrierung und nach Eingang des ausgedruckten und vom jeweiligen Teilnehmer unterschriebenen PDF-Formulars erhält die Institution an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail-Nachricht mit der Aufforderung zur Einreichung eines Konzepts. Diese Aufforderung kann erst erfolgen, wenn das ausgedruckte und unterschriebene PDF-Formular von allen Teilnehmern eines Teams (Institution und teilnehmende Künstler(innen) bei der Veranstalterin eingegangen ist.

5.1.3 Das Konzept kann aus einer Beschreibung (Text) sowie aus begleitenden Inhalten (weiteres Text- und / oder Bildmaterial) bestehen. Mit dem Konzept soll ein bestimmtes Vorhaben aus dem Bereich der Kunst beschrieben werden, das sich für eine digitale Umsetzung eignet. Das Konzept kann z.B. eine Ausstellung, ein gesellschaftliches Event oder eine interaktive Publikation / Präsentation sein. Die beteiligten Künstler(innen) können daran mitwirken. Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Vorgehen der erfolgreichen Vermarktung, Kommunikation und Interaktion dient und im Ergebnis sowohl der jeweiligen Institution als auch den beteiligten Künstler(inne)n zu Gute kommt. Ausgeschlossen sind Einreichungen, in denen es allein um die Erschaffung digitaler Kunstwerke geht.

5.1.4 Das Konzept darf insgesamt 1.000 Wörter oder 10 Präsentationsfolien nicht überschreiten.

5.1.5 Das Konzept wird per E-Mail an die Veranstalterin übermittelt. Die Institution erhält bei erfolgreicher Übermittlung eine entsprechende Bestätigung per E-Mail. Der Einsendeschluss für die Einreichung des Konzepts ist der 11. Oktober 2020 (24 Uhr MEZ). 

5.1.6 Die Verantwortung für das Konzept nebst begleitender Inhalte liegt allein bei der Institution. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Es gelten die Hinweise unter Ziffer 8.     

 

5.2 Phase 2: Auswahl der Nominierten

5.2.1 Im Anschluss an die Einreichung des Konzepts werden die in Ziffer 5.1.3 und 5.1.4 genannten Anforderungen des Konzepts von einer unabhängigen Jury geprüft, die in jeder der drei Kategorien drei neun Nominierten-Teams – in Summe also neun Teams – auswählt. Zu den Auswahlkriterien zählen Innovationsgrad und Einzigartigkeit des Ansatzes, eine realisierbare Planung zur Umsetzung sowie die Übertragbarkeit für andere Akteure in der Kunstwelt und im Kunstmarkt. Die Unabhängigkeit der insgesamt fünf Juror(inn)en wird dadurch gewährleistet, dass sie keinerlei persönliche oder geschäftliche Verbindungen zu den Teilnehmern aufweisen dürfen. Die Juror(inn)en werden mit Beginn des DLAA auf der Webseite der Veranstalterin vorgestellt. Die Veranstalterin behält sich vor, einzelne Jurymitglieder bei Verhinderung kurzfristig durch andere geeignete Personen zu ersetzen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Entscheidung durch die Jury wird die Veranstalterin auf ihrer Webseite bekanntgeben.

5.2.2 Die Liste der neun Nominierten-Teams wird auf der Webseite der Veranstalterin mit Nennung der Institution, Teamnamen und der teilnehmenden Künstler(innen) sowie der Darstellung des eingereichten Konzepts bekannt gegeben. Falls zusätzliches Text- oder Bildmaterial mit eingereicht wurde, wird dieses ebenfalls auf der Webseite veröffentlicht.  

 

5.3 Phase 3: Wahl der drei Gewinner-Teams / Preise

5.3.1 Die Ermittlung der insgesamt drei Gewinner-Teams, jeweils aus einer Kategorie, findet in Form eines öffentlichen Votings auf der Webseite der Veranstalterin unter http://www.artegenerali.com statt. An dem öffentlichen Voting kann Jedermann teilnehmen mit Ausnahme der Teilnehmer an diesen DLAA.

5.3.2 Das öffentliche Voting findet in Kooperation mit einem Voting-Anbieter statt. Für das öffentliche Voting wird auf der Webseite der Veranstalterin rechtzeitig eine Start- und Endzeit bekanntgegeben. 

5.3.3 Diejenigen drei Nominierten-Teams aus denr drei Kategorien Galerie, die für ihr Konzept nach Abschluss des Votings die meisten Stimmen erhalten, gehen als Sieger in der jeweiligen Kategorie hervor. Bei Gleichstand findet direkt im Anschluss an das Voting eine Stichwahl statt. Die Dauer der Stichwahl beträgt drei Kalendertage. 

5.3.4 Die drei Gewinner-Teams werden von der Veranstalterin innerhalb von 48 Stunden, nachdem das Ergebnis des Votings feststeht, per E-Mail informiert. Das jeweilige Gewinnerteam hat die Annahme des Gewinns anschließend per E-Mail innerhalb einer Frist von 72 Stunden ab Erhalt der Gewinnbenachrichtigung zu bestätigen. Andernfalls verfällt der Gewinn. Die Annahme des Gewinns erfolgt durch die Betätigung eines Links, der in der Gewinnbenachrichtigung enthalten ist. 

5.3.5 Nach Bestätigung werden die Gewinnerteams mit Nennung der jeweiligen Teilnehmer sowie der Darstellung des eingereichten Konzepts einschließlich etwaig eingereichten Text- oder Bildmaterials auf der Webseite der Veranstalterin veröffentlicht. 

5.3.6 Der Preis für jedes Gewinnerteam besteht aus einer finanziellen Förderung für die Digitalisierung des Konzepts im Wert von bis zu € 15.000,- (in Worten: fünfzehntausend Euro), einschließlich ggfls. anfallender Umsatzsteuer). Dieser Gewinn wird an einen Dienstleister gezahlt, der für die Digitalisierung des Konzepts geeignet und bereit ist, die Digitalisierung des Konzepts umzusetzen. In Absprache mit den Gewinner-Teams können für die digitale Umsetzung des jeweiligen Konzepts entweder vom Gewinner-Team benannte Dienstleister oder Kooperationspartner der Veranstalterin zum Einsatz kommen. Soweit dienlich, besteht die Möglichkeit, gemeinsam nach den idealen Partnern für die Umsetzung des Projektes zu suchen. Eine Auszahlung des Betrages kann erst erfolgen, wenn ein Dienstleister für die Digitalisierung des Konzepts gefunden ist. 

5.3.7 Eine Auszahlung an das Gewinner-Team, an einzelne Teilnehmer oder an andere Dritte ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht an Dritte abtretbar oder übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

5.3.8 Die Jury-Sitzung wird voraussichtlich im Oktober 2020 und die Preisverleihung in der zweiten Novemberhälfte 2020 stattfinden. Die genauen Termine werden auf der  Webseite der Veranstalterin unter www.artegenerali.com und / oder den Teilnehmern gesondert per E-Mail bekannt gegeben. 

 

6. Ausschluss der Teilnahme

Die Veranstalterin ist jederzeit und in jeder Phase berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder berechtigte Gründe vorliegen (z. B. Vorteilverschaffung durch Manipulation, Nutzung unerlaubter Hilfsmittel, (z.B. durch Hackertools, Trojaner, Viren, automatische Skripte u. ä.) und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Des Weiteren führen bewusst unwahre oder irreführende Angaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss. Die Veranstalterin ist berechtigt, in diesen Fällen nachträglich Gewinne abzuerkennen und / oder zurück zu fordern.

 

7. Nutzung von Inhalten durch die Veranstalterin und ihre Medienpartner

7.1 Sofern ein Teilnehmer zu den Nominierten-Teams gehört, räumt er der Veranstalterin und dem von ihr für Vermarktungszwecke beauftragten Medienpartner artnet AG, Oranienstr. 164, 10969 Berlin (kurz: artnet) an dem eingereichten Konzept einschließlich sämtlichen Text- und Bildmaterials (z.B. Bilder, Fotos, Videos und sonstiger Inhalte – nachfolgend „Inhalte“) ab dem Zeitpunkt der Nominierung unentgeltlich das nicht-exklusive Recht ein, die Inhalte zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken, Medien und Netzwerken (z.B. Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten) zu veröffentlichen. Die Einräumung dieser Nutzungsrechte dient allein der Vermarktung der DLAA und dient keinen weiteren gewerblichen Zwecken der Veranstalterin. Die weiteren Einzelheiten der Vermarktung und der Werbekanäle (soziale Netzwerke, weitere Internetanbieter etc.) werden den Nominierten ab dem Zeitpunkt der Nominierung noch bekanntgegeben. Die Nominierten erhalten dann gesondert Gelegenheit, einzelnen Vermarktungskanälen schriftlich zuzustimmen oder diese abzulehnen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Inhalte nicht oder nur in geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Aussagegehalt nicht entstellt wird. 

7.2 Der Medienpartner artnet ist berechtigt, die DLAA durch eine Online-Medien-Kampagne und mit redaktionellen Beiträgen auf der eigenen Webseite zu bewerben.    

 

8. Verantwortung für die Inhalte

Mit der Übermittlung von Inhalten über die Webseite der Veranstalterin erklärt der Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen, keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßende Inhalte enthalten. Es darf sich daher im Fall von Bild- oder Fotomaterial nur um solches handeln, das der Teilnehmer selbst erstellt oder aufgenommen hat. Auf dem Bild- oder Fotomaterial dürfen keine Personen abgebildet sein, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, ferner keine Werke, an denen Dritte Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte besitzen (z.B. Architektur, Kunst, Marken usw.) und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer für etwaige Rechtsverstöße selbst einzustehen. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach ihrer Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Teilnehmer stellt der Veranstalterin insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, die Veranstalterin in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. 

 

9. Besondere Hinweise für die Bildung eines Teamnamens

Der Teamname kann nur von der Institution festgelegt werden und darf keine  personenbezogene Daten wie Name oder Vorname von natürlichen Personen und auch nicht den Namen / Firma der jeweiligen Institution beinhalten. Zulässig sind nur Fantasiebezeichnungen, allgemeine Begriffe oder sonstige Bezeichnungen zulässig, sofern keine Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichenrechte (Marken und Unternehmenskennzeichen), Namensrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Dieser Teamname darf nur aus einem Wort bestehen, das mit dem Wort „Team“ vorangestellt wird. Ergänzend gelten für die Teamnamen die Hinweise in Ziffer 8 entsprechend.

 

10. Besondere Hinweise für das Voting

Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Votings nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann. Die Veranstalterin behält sich vor, das Voting zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu unterbrechen, auszusetzen, in seinem Verlauf zu modifizieren, sofern es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in der Software/Hardware) oder aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Votings zu gewährleisten, oder zu beenden. Ansprüche von Teilnehmer(inne)n gegen die Veranstalterin bestehen in diesem Fall nicht. 

 

11. Haftung

Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen. 

11.1 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11. 2Ferner haftet die Veranstalterin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks der DLAA gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der DLAA überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Veranstalterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.3 Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

11.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5 Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilf(inne)n der Veranstalterin.